§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der IPConcepts GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Netzwerkinstallationen, Smart-Home-Lösungen sowie damit verbundene Beratungs- und Supportleistungen.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem Auftragsschreiben. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer einen Werkerfolg nur bei Werkverträgen; Dienstleistungen werden als Dienstvertrag erbracht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.

(3) Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von € 1.000,– netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 40 % des Auftragswertes zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Material- und Hardwarelieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die relevanten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen zugänglich und in einem für die Arbeiten geeigneten Zustand sind.

(3) Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 6 Gewährleistung

(1) Für Mängel an erbrachten Werkleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Abnahme, sofern es sich nicht um Bauwerke handelt. Bei Unternehmern kann diese Frist vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden.

(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Abnahme zu rügen.

(3) Zur Nacherfüllung ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zu geben. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl Mängel beseitigen (Nachbesserung) oder eine neue Leistung erbringen (Nachlieferung).

(4) Für gelieferte Hard- und Software gelten die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, begrenzt auf den Auftragswert der betroffenen Einzelleistung.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

(4) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Näheres zur Datenverarbeitung ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter ipconcepts.de/datenschutz.

(3) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, wird auf Verlangen ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsstaates des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankfurt am Main.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.

(4) Stand: Mai 2026. Änderungen vorbehalten. Die jeweils aktuelle Version ist abrufbar unter ipconcepts.de/agb.